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Weinbauinfo Nr. 6

Allgemeiner Entwicklungsstand

Die Rebentwicklung sollte mit zunehmend mehr Energieangebot in Form von sonnigen Tagen nun langsam wieder Fahrt aufnehmen. Der Wiederaustrieb der frostgeschädigten Anlagen beginnt und auch die seit ca. 2 Wochen kaum wachsenden unbeschädigten Anlagen starten durch. Die Bodenwasservorräte sind gut gefüllt und die Wetterprognose meldet endlich stabileres Wetter mit einem Mix aus Sonne und Wolken bei Temperaturen um 20°C.
Der Entwicklungsstand ist zwischen BBCH 50 „Gescheine sichtbar“ und BBCH 55 „Gescheine vergrößern sich“ d. h. es sind 4 bis maximal 8 Blätter entfaltet. In den frostgeschädigten Anlagen lassen sich Schäden von 5 – 100% finden, je nach Lage und Sorte. Die Blätter sind aufgrund der kalten Tage mit Wolkenbedeckung derzeit stark gelblich, das ist die Folge mangelnder Energieversorgung also einer Schlechtwetterchlorose. Mit Zunahme der sonnigen Tage wird sich dies schnell auswachsen.  

Tierische Schädlinge

Traubenwickler

Der Flug des Traubenwicklers läuft weiterhin auf sehr niedrigem Niveau, es werden derzeit nur vereinzelte Tiere in den Kontrollfallen gefangen. Wie immer gilt: www.monitoring.vitimeteo.de für aktuelle Fangzahlen der gewünschten Gemarkung. Alternativ freuen sich die örtlichen Rebschutzwarte über einen Anruf.

Pilzkrankheiten

Peronospora

Nach den Niederschlägen vom vergangenen Donnerstag, 02.05.2024 wurden im Beratungsgebiet die Bedingungen für die Primärinfektion der Peronospora erreicht. Durch die niedrigen Temperaturen wird die Inkubationszeit recht langsam ablaufen und es ist in vielen Fällen zudem noch ein Spritzbelag vorhanden. Die Erneuerung der Spritzbelags in den nächsten Tagen (Spritzabstand ca. 10-12 Tage oder 2 neugewachsene Blätter) ist ausreichend. Zum Einsatz kommt z. B. Folpan 80 WDG (0,6 kg/ha), Delan WG (0,3 kg/ha) oder Restmengen von Polyram (1,2 kg/ha - auf die Anwendungsbestimmungen wurde bereits mehrfach hingewiesen) plus Phosphonat (1,0 l/ha Veriphos oder 2,0 l/ha Frutogard) zur Wirkungsabsicherung und dem Schutz der neuen Blätter. Gerade in der zu erwartenden wüchsigen Phase ist das sicherlich eine gute Entscheidung. Alternativ kann auch das Kombipräparat Delan Pro (1,8 l/ha) eingesetzt werden. Die Frühjahre der letzten Jahre zeigen oft sehr windige Verhältnisse, was beim Pflanzenschutz zu berücksichtigen ist. Nur eine gute Belagsbildung garantiert eine zuverlässige Wirkung der Mittel.
Da es auch Betriebe mit frostgeschädigten Anlagen und daraus resultierend anderen Spritzabständen gibt, ist eine pauschale Empfehlung aktuell recht schwierig. Hier muss situationsbedingt auf den Neuzuwachs angepasst reagiert werden und es ist durchaus möglich, dass sich zwei unterschiedliche Spritzfolgen ergeben.

Oidium

Der Einsatz von Netzschwefel (3,6 - 6,0 l bzw. kg/ha je nach Produkt) in Anlagen ohne Vorjahresbefall und in den Frostanlagen ist ausreichend. In den Anlagen mit Vorjahresbefall, bei empfindlichen Sorten und für mehr Wirkungssicherheit Richtung Pfingsten kann alternativ z.B. Belanty (0,72 - 1 l/ha), Dynali (0,3 l/ha) oder Talendo/extra (0,15 l/ha) eingesetzt werden.

Weinbauliche Hinweise

Mit Heft-/ und Ausbrecharbeiten laufen auch die weinbaulichen Arbeiten auf Hochtouren. Noch sind die Triebe gut zu sehen und das Vereinzeln bzw. das Ausbrechen überzähliger Triebe kann schnell durchgeführt werden. Dazu gehört auch das Entfernen von Doppel- und Kümmertrieben. Dadurch wird eine luftige Laubwand erreicht, die hilft eine gute Applikationsqualität zu erreichen und Pflanzenschutzmittel zielgerichtet zu applizieren.

Wo noch Stämmchen zu putzen sind, sei auf die Ausführungen im vorherigen Weinbauinfo Nr. 5 verwiesen. 

Sonstige Hinweise

Wirkstoff Dimethomorph

Im europäischen Verfahren über die erneute Genehmigung wurde kürzlich entschieden, dass die Genehmigung für Dimethomorph als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht erneuert wird (EU-Kommissions-Durchführungsverordnung (EU) 2024/1207). Davon betroffen sind die Produkte Orvego, Forum und Forum Gold, Aktuan Gold und VinoStar. Die EU-Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, die entsprechenden Produktzulassungen bis zum 20. November 2024 zu widerrufen. Die EU-Kommissions-Durchführungsverordnung legt ferner fest, dass Abverkaufs- und Aufbrauchfristen nach Zulassungsende, die die Mitgliedstaaten jeweils national festlegen, spätestens am 20. Mai 2025 enden. 

Ebenfalls noch unklar ist, wie hoch der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffes in Trauben bzw. Weinen nach dem Ende der Produktzulassungen ausfallen wird. Der DWV hatte in seinem Schreiben vom 17. April 2024 auf diese Problematik und die damit verbundene Unsicherheit bei der zukünftigen Vermarktungsfähigkeit von Weinen hingewiesen. 

Dies bedeutet, die genannten Produkte sollten allesamt in dieser Saison aufgebraucht werden.

Die nächste Weinbauinfo folgt, sofern nicht anders erforderlich, in KW 20.

Gez. Renz
Weinbauberatung Landkreis Emmendingen

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