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Hinweise zu Herbstnachmeldungen

Ab sofort bietet Ihnen FIONA erstmals die Möglichkeit erforderliche Schlagskizzen für die „Herbstnachmeldungen“ auch als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ "ÖVF" oder "FAKT" zu digitalisieren und abzuspeichern. Diese Änderungen können in FIONA im Lesezugriff durchgeführt werden. Der Antrag in FIONA muss hierfür nicht erneut geöffnet und abgeschlossen werden. Die neuen Schlaggeometrien werden so elektronisch den unteren Landwirtschaftsbehörden zu Verfügung gestellt. Die auf diesem Weg elektronisch zur Verfügung gestellten Schlagskizzen ersetzen die bisher erforderlichen Schlagskizzen in Papierform. Schlagskizzen müssen der Herbstnachmeldung immer nur dann zusätzlich beigefügt werden, wenn durch Schlagaufteilungen neue Schlaggeometrien notwendig sind.
 
Neben den gegebenenfalls erforderlichen Schlaggeometrien sind wie in den Vorjahren grundsätzlich die inzwischen aufgetretenen oder noch vorgesehenen Änderungen im Flächenumfang oder die Aussaat auf anderen als den geplanten Flächen den unteren Landwirtschaftsbehörden schriftlich in Papierform mitzuteilen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt, für die Änderungsmeldung die FIONA-Auswertung 5 "Schlagflächen“ zu verwenden. In dieser Auswertung sind sämtliche schlagbezogenen Angaben zu FAKT- und ÖVF Codes des Gemeinsamen Antrags enthalten, die im Beleg entsprechend handschriftlich korrigiert werden können. Die Meldungen sind bis zu nachfolgenden Terminen für die einzelnen Fördermaßnahmen vorzunehmen:
 
Termine zu den "Herbstnachmeldungen"
-          bis 31. August:  FAKT E1.2  Begrünungsmischungen und F1 Winterbegrünung
-          bis 15. September:  FAKT E1.1 Herbstbegrünung
-          bis zum 1. Oktober: Ummeldung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF), Änderungsantrag für Nicht-Stabile-ÖVF

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