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Freiwilliger Landtausch

Ziel:

  • Verbesserung der Agrarstruktur durch bodenordnende und andere Maßnahmen
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts (Naturschutz und Landespflege)

Mittelherkunft:

Bund, Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:

  • Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Pächter von Tauschgrundstücken sind
  • VTG
  • Wasser- und Bodenverbände
  • zugelassene Helfer

Förderfähige Maßnahmen:

Eigentumstausch von ländlichen Grundstücken/ Tausch von Pachtland:

  • Vorarbeiten zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit eines freiwilligen Landtausches
  • Aufwendungen für geringfügige Bau- und landschaftspflegerische Maßnahmen
  • Aufwendungen für „zugelassene Helfer" der Tauschpartner (Landsiedlung Baden-Württemberg und andere)

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Zuwendungen für Vorarbeiten können gewährt werden, wenn zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit eines geplanten freiwilligen Landtausches zusätzliche Informationen benötigt werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der freiwillige Landtausch nur von weniger als der Hälfte der betroffenen Tauschpartner oder von dritter Seite, zum Beispiel von Gemeinden oder Fachbehörden, angeregt wird und wenn dabei noch keine konkreten Tauschvorschläge vorliegen.

Form und Höhe der Förderung:

  • Zuwendung in Form von Zuschüssen
  • Kosten für Aufwendungen für Maßnahmen der Tauschpartner werden mit bis zu 75 % bezuschusst
  • Vergütung für „zugelassene Helfer" der Tauschpartner in Abhängigkeit der Anzahl der Tauschpartner und der Tauschbesitzstücke sowie der Eigentumsverhältnisse an den Tauschbesitzstücken

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum  und Verbraucherschutz zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (VwV Förder-ILE)

 

Antragstellung:

Informationen dazu finden Sie hier


Stand: 06/2022

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