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Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke

Die Kaufwertstatistik beruht auf Meldungen der Finanzämter gemäß § 2 Nr. 5 und § 7 des Gesetzes über die Preisstatistik vom 9. August 1958 (BGBl. I S.605) und erstreckt sich auf alle Kauffälle mit einer Grundstücksgröße von mindestens 0,1 ha FdlN (= Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung). Die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung umfasst im Wesentlichen Acker- und Grünlandflächen, die bei der Einheitsbewertung zum landwirtschaftlichen Vermögen gerechnet werden; diese Abgrenzung deckt sich nicht mit der in der Agrarstatistik üblichen „landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF)“, insbesondere sind das Rebland und Flächen der gärtnerischen Nutzung nicht enthalten.

Die Zahl der Verkaufsfälle im Land pendelt in den letzten zehn Jahren zwischen 4.400 und 6.400 Fällen. Die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung (FdlN) liegt im Betrachtungszeitraum im Schnitt bei circa 4.300 ha, die der Kaufwerte bei 21.700 Euro.

Der Kaufwert je ha hat sich kontinuierlich von 17.000 € (2008) auf 27.800 € gesteigert. 2017 wurden mit 42.900 €/ha die höchsten Preise im Kreis Böblingen bezahlt, gefolgt vom Kreis Ludwigsburg (40.200 €) und dem Alb-Donau-Kreis mit 38.000 €.

Stand 11.2018

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