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Biotopvernetzung

Verfahrensablauf bei der Biotopvernetzung

Zentrale Arbeitsgrundlage der Maßnahmen zur Biotopvernetzung nach der Landschaftspflegerichtlinie ist das Biotopvernetzungskonzept. Aus ihm leiten sich Handlungsort und Handlungsumfang ab, ebenso wie die späteren, vertraglich zu vereinbarenden Extensivierungs- und Pflegemaßnahmen. Maßnahmen zur Biotopvernetzung werden daher nur gefördert, wenn sie Bestandteil eines vom Regierungspräsidium bzw. von der Unteren Landwirtschaftsbehörde (auf Landkreisebene) anerkannten Biotopvernetzungskonzeptes sind.

Entstehung der Biotopvernetzungskonzeption

Wesentliche Voraussetzung einer langfristig erfolgreichen Entwicklung und Umsetzung von Vernetzungskonzepten ist die Unterstützung durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeindeebene gewährleistet am besten eine sinnvolle Umsetzung der Biotopvernetzung. Deshalb ist in aller Regel die Gemeinde Träger der Biotopvernetzung.

In enger Zusammenarbeit und Beratung durch das zuständige Kreis-Landwirtschaftsamt werden in der Gemeinde die Rahmenbedingungen der Konzepterstellung geklärt und der Rahmen der zukünftigen Vernetzungskonzeption abgesteckt. Die Gemeinde fällt den Beschluss zur Erstellung eines Biotopvernetzungskonzeptes. Für die Projektbegleitung sowie die Umsetzung der Biotopvernetzungskonzeption hat sich die Bildung eines projektbegleitenden Arbeitskreises bewährt. Seine Zusammensetzung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Folgende Gruppierungen und Interessenvertreter sind in der Regel Mitglieder dieses Arbeitskreises:

  • Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats
  • ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte 
  • ortskundige, am Naturschutz interessierte Bürgerinnen und Bürger 
  • Naturschutzbeauftragte oder Naturschutzbeauftragter
  • Vertreterin oder Vertreter des Amtes für Landwirtschaft und anderer fachlich berührter Behörden, Stellen und Verbände (Naturschutz, Wasserwirtschaft, Forst, ...)

Mit der Erstellung der Biotopvernetzungskonzeption wird ein fachlich kompetentes Planungsbüro beauftragt. Es führt zunächst eine Bestandsaufnahme und eine Biotopbewertung durch. Diese bilden die Grundlage für das zu entwickelnde Maßnahmenkonzept, das im folgenden unter Beteiligung des Arbeitskreises ausformuliert wird. Die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten ist dabei sehr groß. Um diesen planerischen Spielraum zu erhalten, gleichzeitig aber sicherzustellen, dass Biotopvernetzungsplanungen gewissen Qualitätsanforderungen genügen, macht die Landwirtschaftsverwaltung entsprechende Mindestinhalte der Biotopvernetzungsplanung zur Voraussetzung für ihre Genehmigung.

Gemeinden können für die Erstellung von Biotopvernetzungskonzeptionen Zuwendungen nach Landschaftspflegerichtlinie im Wege der Anteilsfinanzierung beantragen. Diese werden nach Genehmigung über Bewilligungsbescheid vom Land anteilig mitfinanziert.

(aus: Entwurf Evaluierung von Programmen nach der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 des Rates vom 30. Juni 1992 für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren in Baden Württemberg,  Teil II Landschaftspflegerichtlinie (LPR) (Vertragsnaturschutz), 1992-1997 Bericht, Koordinierung: B. Krauß, LEL, LfU).

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