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LEADER  2023-2027

Das EU-Regionalentwicklungsprogramm LEADER ist ein bewährtes Instrument für die Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Der Begriff LEADER ist eine Abkürzung und steht für "Liaison Entre Actions de Développement de L`Économie Rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Im Mittelpunkt stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Gemeinsam benennen sie Ziele für ihre Region und halten diese in einem Regionalen Entwicklungskonzept fest. Die zugrundeliegende Überlegung hinter diesem Ansatz ist, dass die Menschen vor Ort die Herausforderungen und Potenziale ihre Region am besten kennen. So können gezielt Bedarfe erkannt und passgenaue Ideen sowie Projekte entwickelt werden, die den Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert bringen und den Ländlichen Raum insgesamt zukunftsfähig machen.


Ziel:

  • LEADER soll Lebens- und Wirtschaftsräume im Ländlichen Raum neue Impulse geben und dazu beitragen, diese Regionen weiter zu entwickeln und so zukunftsfähig zu gestalten. Um dies zu erreichen, stehen insbesondere nachhaltige Projekte und Prozesse im Mittelpunkt der LEADER-Förderung.
  • LEADER legt einen Schwerpunkt auf die Stärkung interkommunaler Partnerschaften und Netzwerke. Weiterhin sollen der Erfahrungsaustausch und die Kooperation der LEADER-Aktionsgruppen untereinander angestoßen werden. Ziel ist die Umsetzung gemeinsamer Projekte verschiedener LEADER-Aktionsgebiete in Deutschland (gebietsübergreifend) und im europäischen Ausland (transnational).
  • LEADER soll dazu beitragen, eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Aktionsgebiete zu erreichen, indem neue Lösungsansätze zu den drängenden Herausforderungen unserer Zeit (wie z.B. die demografische Entwicklung und der Ressourcenschutz) entwickelt und erprobt werden sollen.
  • LEADER soll einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaverträglichkeit und zur biologischen Vielfalt leisten.

Mittelherkunft:

EU, Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:

Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Förderfähige Maßnahmen:

Projekte werden von den Menschen vor Ort, innerhalb von sog. LEADER-Aktionsgruppen (LAG) in abgegrenzten Fördergebieten, sog. LEADER-Aktionsgebieten, auf der Basis der Regionalen Entwicklungskonzepte initiiert und durch das Entscheidungsgremium der LAG ausgewählt („Bottom-up-Ansatz"). Die Finanzierung erfolgt neben EU-Mitteln insbesondere über bestehende Landesförderprogramme, vor allem durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), aber auch über die Programme Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)  sowie über andere öffentliche Träger, wie Kreise und Gemeinden.

Die in LEADER förderfähigen Projekte umfassen folgende Maßnahmen:

  • Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien, z.B.:
    • Förderung der Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen
    • Förderung des Fremdenverkehrs
    • Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung
    • Dorferneuerung und -entwicklung
    • Wirtschaftliche Inwertsetzung des ländlichen Erbes
    • Projekte im Bereich „Kunst und Kultur“
    • Naturschutz - Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes und Entwicklung der Naturlandschaft (LPR)
    • Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten (IMF)
  • Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen zwischen den LEADER-Aktionsgruppen im Rahmen der gebietsübergreifenden (innerhalb Deutschlands) und transnationalen (europäisches Ausland) Zusammenarbeit
  • Einrichtung und Betrieb der LEADER-Regionalmanagements und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Fördervoraussetzungen:

  • Wesentliche Fördervoraussetzungen sind insbesondere:
    • das geplante Vorhaben liegt innerhalb eines der 20 LEADER-Aktionsgebiete Baden-Württembergs,
    • es entspricht den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe,
    • es trägt zur Erreichung der Ziele des Art. 6 Abs. 1 Buchst. h) VO (EU) 2021/2115 bei,
    • es leistet einen Beitrag zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung,
    • es entspricht den für die Förderung relevanten Fördervorgaben.

Art und Höhe der Förderung:

Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen.

    • Öffentliche Vorhaben bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    • Private Vorhaben nach dem ELR in der Regel bis 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben - bei gemeinwohlorientierten Vorhaben mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    • Private Vorhaben (außerhalb der VwV ELR) bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    • Vorhaben nach der VwV LPR oder IMF entsprechend der programmspezifischen Verfahrensbestimmungen.

       

Die Förderobergrenzen (in Euro) richten sich nach den jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzepten. Bei gewerblichen Vorhaben beträgt die Förderobergrenze in der Regel 200.000 €.

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte den Informationen der LEADER-Aktionsgruppen:

1. Badisch-Franken

2. Brenzregion

3. Heckengäu

4. Hohenlohe-Tauber

5. Jagstregion

6. Kraichgau

7. Limesregion Hohenlohe-Heilbronn

8. Mittelbaden

9. Mittlere Alb

10. Mittleres Oberschwaben

11. Mittlerer Schwarzwald

12. Neckar-Odenwald

13. Nordschwarzwald

14. Oberer Neckar

15. Oberschwaben

16. Ortenau

17. Schwäbischer Wald

18. Südschwarzwald

19. Westlicher Bodensee

20. Württembergisches Allgäu

 

Antragstellung:

  • Die Antragstellung erfolgt bei den LEADER-Regionalmanagements der LEADER-Aktionsgruppen (s.o.).
  • Die LEADER-Aktionsgruppe trifft im Rahmen des Projektauswahlverfahrens die Entscheidung über die beantragte Förderung des eingereichten Projekts.
  • Bewilligung des Projekts erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium

Wer hilft bei Fragen weiter?





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Stand 09/2023

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