Navigation überspringen

Umsetzung Dauergrünlandumwandlungs-verbot

Bei einer geplanten Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzung sind in Baden-Württemberg die Bestimmungen des § 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 13. Dezember 2011 (LLG) zu beachten. Die aktuellen Antragsformulare, die Einverständniserklärung und Bereitschaftserklärung Stand 12.05.2023 sind eingestellt. Lesen Sie weiter ...

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung