Lagerhygiene
Wer noch keine Wintergerste eingelagert hat sollte spätestens jetzt sein Lager gründlich reinigen. Am Besten wird zur
Säuberung von Ritzen und unförmigen Flächen ein Staubsauger verwendet. Bei Bedarf können die Leerräume mit
verschiedenen Präparaten, z.B. K-Obiol EC25, Talisma EC, SilicoSec behandelt werden. Bitte beachten, dass auch die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln zum Vorratsschutz dokumentiert werden muss.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2022 Ackerbau und Grünland“ auf den
Seiten 18 und 19.
Stoppelbearbeitungen nach der Ernte
Die Bearbeitung sollte flach beginnen und schrittweise tiefer gehen. Einerseits verhindern Sie dadurch die Bildung von groben Kluten,
andererseits werden damit Wurzelunkräuter wie Disteln und Quecken mechanisch effektiv bekämpft. Für diese Maßnahmen,
evtl. auch nur auf Teilflächen sollte es nach der Bearbeitung trocken bleiben damit die abgeschnittenen Wurzelteile vertrocknen und
nicht wieder neu anwachsen. Nach dem erneuten Austrieb erfolgt ein nächster Bearbeitungsgang wenige cm tiefer um die
Wurzelunkräuter nachhaltig zu schwächen.
Beachten Sie bitte, dass jede Bearbeitung die Mineralisation anregt und zu einer Nitratverlagerung in tiefere Bodenschichten bis ins
Grundwasser führen kann, wenn eine Aufnahme durch Pflanzen nicht möglich ist. Wie so oft müssen die Ziele und Effekte der
Maßnahmen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Eine chemische Behandlung ist nach Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nur zulässig, wenn keine anderen Bekämpfungsmaßnahmen
möglich sind. Dies ist entsprechend zu dokumentieren. Außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten
können dann glyphosathaltige Produkte eingesetzt werden, Hinweise dazu finden Sie auch auf S. 22 im gelben Heft „Integrierter
Pflanzenschutz 2022“. Ob ihre Flächen im Heilquellen- oder Wasserschutzgebiet liegen können Sie über FIONA
prüfen. Gegen Zaunwinde oder zur Teilflächenbehandlung gegen Ackerwinde sind Starane XL oder Pyrat XL mit 1,8 l/ha auf Getreide-
oder Rapsstoppel zugelassen. Hierfür ist der Wiederaustrieb von min. 20 cm Trieblänge abzuwarten.
Bei Samen von Ackerfuchsschwanz gilt dasselbe wie bei Ausfallraps: Ein Vergraben der Samen durch eine zu tiefe Bearbeitung führt zu
einer sekundären Keimruhe von unkalkulierbarer Dauer.
Bei Ausfallraps kann die Keimung durch ein flaches Ankratzen der Bodenoberfläche z.B. mit einem Strohstriegel oder auch schon durch
Mulchen (dabei können auch noch geschlossene Schoten geöffnet werden) angeregt werden. Die Beseitigung des Aufwuchses sollte
möglichst flach erfolgen. Hier kommt es dann bei evtl. vorhandenen Wurzelunkräutern zu einem Zielkonflikt in der
Bearbeitungsintensität.
Ackerfuchsschwanz ist dieses Jahr leider sehr häufig auf den Flächen zu sehen. Bei Verdacht auf eine Herbizidresistenz steht uns
ein gewisses Kontingent für Resistenzuntersuchungen über das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) zur
Verfügung, sprechen Sie uns bei Bedarf direkt an.
Bei Ackerfuchsschwanz keimen nach der Ernte allerdings nur ca. 10% der aktuell ausgefallenen Samen, die restlichen Keimlinge stammen aus
dem Bodenvorrat. Wenn die neu ausgefallenen Samen nicht in den Bodenvorrat übergehen sollen, darf nicht tiefer als ca. 3cm bearbeitet
werden. Die Hauptkeimzeit ist ab Mitte September bis Mitte Oktober. Zur Unterdrückung muss dann entweder eine gut deckende
Zwischenfrucht den Boden beschatten oder vor der Aussaat von Winterungen ein falsches Saatbett angelegt werden.
Bei Bedarf bitte Beratung anfordern.
Gez. Lohrer