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Warndienst 19 vom 21.07.2023

Warndienst 19 Pflanzenschutz/Pflanzenbau vom 21.07.2023

 

Cercospora Zuckerrübe:

Auf unserem Monitoring Schlag ist bisher kaum Druck vorhanden, wird aber zunehmen. Kontrollieren Sie daher ihre Schläge in kurzen Abständen. Die Schadschwelle zur Behandlung von Blattkrankheiten liegt bis Ende Juli bei 5% und steigt dann ab Anfang August auf 15% befallene Blätter.

Bei Überschreiten der Schadschwelle sollte unverzüglich eine Behandlung gesetzt werden. Der Zusatz eines Kuperpräparates wie z.B. Grifon SC, Funguran Progress, Zerko o.a. wird empfohlen.

 

Maizünsler:

Weiterhin bleibt der Zünsler-Zuflug verhalten. Daher bleibe ich bei der Empfehlung, dass eine chemische Behandlung in den meisten Fällen nicht nötig ist. Geplanter Körnermais wird wohl auch überwiegend gehäckselt werden.

 

Herbizideinsatz auf der Stoppel:

Wurzelunkräuter wie Quecke, Distel und v.a. Ackerwinde profitieren von der Trockenheit und stellen in den letzten Jahren ein deutlich zunehmendes Problem dar. In der Kultur können diese oft nur kurzfristig unterdrückt werden. Eine effektivere Bekämpfung ist auf der Stoppel möglich. Eine optimale Wirkung setzt eine ausreichende Blattmasse und Anwendungsbedingungen, die eine gute Wirkstoffaufnahme ermöglichen, voraus. Behandeln Sie daher nur bei möglichst hoher Luftfeuchte. Nach der Anwendung sollte mit der Bodenbearbeitung möglichst lange gewartet werden und frühestens nach 2-3 Wochen (besser länger) ein Arbeitsgang erfolgen. 

Als Mischprodukt aus Wuchsstoff und Glyphosat ist Kyleo sehr breit in der Wirkung. Starane XL ist alternativ möglich, sofern es nur um die Winde geht.    

Beachten Sie unbedingt die Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat. Eine Anwendung ist nur möglich:

  • Zur Bekämpfung ausdauernder Unkräuter (z.B. Distel, Winde, Ampfer, Quecke,…)
  • Auf Ackerflächen mit Erosionsgefährdung KWasser 1 und 2
  •  Bei Mulch-und Direktsaat

In allen Wasserschutzgebieten (Problem-, Sanierungs- und Normalgebiete) ist der Einsatz verboten. 

Bei der Anwendung von Kyleo ist zudem das Verbot auf drainierten Flächen zu beachten. Zu Zwischenfrüchten sollte ein Anbauabstand von mind. 14 Tagen und zu Raps von 28 Tagen eingehalten werden.

 

Düngung Herbst:

Alle Informationen finden sich im beiliegenden Merkblatt oder unter www.duengung-bw.de

Im Nitratgebiet („rotes Gebiet“) darf eine Herbstdüngung zu Raps nur erfolgen, wenn der Düngebedarf über eine aktuelle Nmin-Bodenprobe nachgewiesen ist. Der Nmin-Wert darf hier bei max. 45 kg/ha liegen. 

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Termine:

Die nächsten Rat zur Saat-Termine mit 2-stündiger Sachkunde-Fortbildung finden statt am:

 

·        Dienstag, 05.09.2023             19:30 Uhr        Buchen, Hugo Geisert Saal

·        Mittwoch, 06.09.2023             19:30 Uhr        Online

 

Für die Online-Veranstaltung benötigen wir eine Anmeldung mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Der Zugangslink wird dann 1-2 Tage vor der Veranstaltung verschickt.

 

 

 

 

Gez. Nina Waldorf                             

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