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Warndienst 22 vom 11.08.2023

Warndienst 22 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 11.08.2023

 

Erosionsschutz GLÖZ 5:

Im Warndienst 20 haben wir auf die neue Erosionsschutzkulisse hingewiesen und die bei KWasser 1 mögliche Ausnahmeregelung hinsichtlich dem Pflügen quer zum Hang. Mittlerweile ist die offizielle Bestätigung erfolgt. Daher noch mal der genaue Wortlaut:

 

KWasser 1: gemäß Landesvorgaben ist das Pflügen zwischen 1. Dezember und 15. Februar erlaubt, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt und zusätzlich

- ein Erosionsschutzstreifen angelegt wird oder

- eine Pflugfurche (raue Winterfurche) mit nachfolgender früher Sommerkultur oder

- eine rasenbildende Kultur als Vorfurcht angelegt wird oder

- die Fläche abgedeckt wird.

 

KWasser 2: gemäß Landesvorgaben ist das

  • Pflügen zwischen 1. Dezember und 15. Februar erlaubt, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt und zusätzlich die Anlage eines Erosionsschutzstreifens erfolgt.
  • Pflügen zwischen 16. Januar und 15. Februar erlaubt, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt und zusätzlich
    • Pflugfurche (raue Winterfurche) mit nachfolgender früher Sommerkultur angelegt wird oder
    • eine rasenbildende Kultur als Vorfurcht angelegt wird oder
    • die Fläche abgedeckt wird.
  • Pflügen einer Ackerfläche vor Aussaat einer Reihenkultur erlaubt, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt und zusätzlich
    • ein Erosionsschutzstreifen angelegt wird oder
    • eine rasenbildende Kultur als Vorfurcht angelegt wird oder
    • die Fläche abgedeckt wird.

 Definition „raue Winterfurche“: Die „raue Winterfurche“ bedeutet, dass im Winter unter bestimmten Bedingungen gepflügt werden darf, danach aber keine weitere Bearbeitung bis zum 15.2. erfolgt, so dass die Feldoberfläche sehr grob gehalten wird. Damit wird der Erosion vorgebeugt. Die finale Vorbereitung des Feldes darf nicht vor dem oben genannten Termin stattfinden. Die raue Winterfurche fördert insbesondere auf nassen und schweren Böden auch die Frostgare, d.h. das Gefrieren und Auftauen des Bodens. Diese bewirkt eine Bodenbearbeitung durch den Frost. Dadurch kann dieser Boden im Frühjahr schneller abtrocknen, ist eher befahrbar für Maschinen, die Gefahr der Bodenverdichtung ist sehr stark verringert, das Saatbeet wird gleichmäßiger und feiner, der Keimerfolg damit höher. Die Frühjahrsniederschläge können von den Pflanzen besser genutzt werden – da es im Frühjahr immer früher trocken wird, ist dies enorm wichtig.

Eine Definition des Begriffs „Erosionsschutzstreifen“ liegt uns derzeit nicht vor und wurde aber beim MLR angefragt.

 

Mulchsaat im kommenden Frühjahr ohne Glyphosat?! 

Möglichkeit des Einsatzes von Focus Aktiv oder Fusilade Max in der Zwischenfrucht im Herbst unter bestimmten Voraussetzungen:

 In den Wasserschutzgebieten darf Glyphosat schon seit zwei Jahren nicht mehr angewendet werden. Aus heutiger Sicht endet die Zulassung dieses Wirkstoffes zum Ende des Jahres 2023 und dürfte damit generell nicht mehr zum Einsatz kommen!

Die Erfahrungen aus den Wasserschutzgebieten zeigen, dass vor allem das Ausfallgetreide und die Gräser wie Ackerfuchsschwanz, Trespen und Weidelgräser in feuchten Frühjahren bei Mulchsaaten von frühen Sommerungen wie z.B. Zuckerrüben zu Problemen führen können. Ziel muss es daher sein, die Gräser schon ab der Ernte der Vorkultur zu bekämpfen. Nutzen Sie nach der Ernte die aktuell feuchten Bedingungen um Ausfallgetreide und den Samenvorrat anderer Gräser im Boden zur Keimung anzuregen. Unter den punktuell sehr feuchten Bodenverhältnissen und bei gehäckseltem Stroh, kann auch gar keine Bodenbearbeitung ein gangbarer Weg sein. Ansonsten ist eine flache Bodenbearbeitung, die ein feinkrümeliges "Saatbett" hinterlässt, ein muss. Auf keinen Fall zu feucht oder zu tief bearbeiten. Ideal sind zwei flache Bearbeitungsgänge, bevor vor der Zwischenfruchtsaat die gewünschte tiefere Bodenlockerung erfolgt, wenn dies nötig ist. Hierbei dürfen keine bereits aufgelaufene Gräser überleben bzw. wieder anwachsen.

Dennoch kann es in besonderen Fällen selbst bei der oben vorgeschlagenen Vorgehensweise bei Trockenheit oder bedingt durch die Keimruhe des Ackerfuchsschwanzes zu einem erneuten Auflaufen von Gräsern und Ausfallgetreide in den Zwischenfrüchten kommen.

Für Senf, Lein und Sonnenblumen haben die beiden Gräsermittel Focus Aktiv und Fusilade Max eine Zulassung. Nach Rücksprache mit den Sachgebietsleitern Pflanzenschutz aus BW hat man sich geeinigt, dass die zwei Gräsermittel auch in Zwischenfrucht Mischungen eingesetzt werden können, wenn die drei oben genannten Kulturen als Bestandteil enthalten sind. Bedenken Sie dabei, dass Sie die Ungräser unbedingt benetzen müssen, da die beiden Pflanzenschutzmittel aussschließlich blattaktiv sind. Ideal ist dabei das drei Blatt Stadium. Gräser wie z.B. Rauhafer in den Zwischenfrucht Mischungen sind natürlich nicht möglich. Unter dem Gesichtspunkt der Resistenzproblematik ist diese Maßnahme nicht auf allen Standorten angeraten. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.

WICHTIG: Bei FAKT II geförderten Begrünungen ist der Einsatz von Herbiziden untersagt!

Lohnend ist er in der Regel auch nur bei frühen Sommerungen wie Zuckerrüben, Sommergetreide und Erbsen. Ohne Glyphosat kommt der Frostbearbeitung im Winter eine bedeutende Rolle zu. Bei optimalen Bedingungen können hier sehr hohe Wirkungsgrade bei der Unkrautbekämpfung erzielt werden.

 

Termine:

Die nächsten Rat zur Saat-Termine mit 2-stündiger Sachkunde-Fortbildung finden statt am:

 

·        Dienstag, 05.09.2023             19:30 Uhr        Buchen, Hugo Geisert Saal

·        Mittwoch, 06.09.2023             19:30 Uhr        Online

 

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