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Warndienst-Meldung Nr. 13 vom 17.08.2023

Stoppelbearbeitung oder – behandlung:
Auf einigen bisher unbearbeiteten Flächen konnten durch die feuchte Witterung schon Keimlinge von Ausfallgetreide, Ackerfuchsschwanz oder Unkräutern beobachtet werden. Insbesondere bei gehäckseltem Stroh könnte somit auf die erste Bodenbearbeitungsmaßnahme verzichtet werden. Ansonsten sollten die Flächen möglichst flach bearbeitet werden, damit Samen nicht vergraben werden und in eine lange Keimruhe fallen. Prüfen Sie vorab ob eine Maßnahme überhaupt notwendig ist und ob die Flächen für eine Bearbeitung geeignet sind. Nach den gestrigen zum Teil heftigen Niederschlägen müssen die Flächen erst wieder ausreichend abtrocknen, da ansonsten Verdichtungen und Schmierschichten produziert werden und der vorhandene Bewuchs auch nicht ausreichend bekämpft werden kann.
Eine chemische Bekämpfung mit Glyphosat ist seit 2021 in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten verboten und außerhalb dieser Gebiete nur zulässig, wenn mechanische Maßnahmen nicht durchführbar sind. Weitere Informationen und mögliche Mittel finden Sie auf S. 24/25 im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2023 – Ackerbau und Grünland“. Wenn eine Maßnahme begründbar ist und durchgeführt wird, kaufen Sie nur die unbedingt notwendige Menge an Mittel ein.  Nach derzeitigem Stand ist die Anwendung von Glyphosat ab 01.01.2024 auf allen Flächen verboten, Restbestände müssen dann entsorgt werden.
Gegen Zaunwinde auf Getreide- und Rapsstoppeln kann z.B. Starane XL mit 1,8 l/ha eingesetzt werden. 

Zwischenfrüchte:
Vor der Aussaat von Zwischenfrüchten sollte der vorhandene Bewuchs möglichst effektiv bekämpft werden damit die Zwischenfrüchte gute Startbedingungen haben und dann auch Ausfallgetreide und Unkräuter unterdrücken können. 
Auf Flächen mit FAKT-Begrünungen (Maßnahme E1.2, FAKT-Code 41) dürfen ab der Aussaat keine Herbizide eingesetzt werden, auch falls dies durch eine Indikation des Mittels in den ausgesäten Kulturen zulässig wäre.

Winterraps:
Bei den aktuell gängigen Hybridsorten und den eher längeren Vegetationsperioden sollte man die bisher gängige Empfehlung von Saatzeitpunkten im letzten Monatsdrittel des August auch kritisch hinterfragen und diese standortangepasst eher zum Monatswechsel oder sogar in den September verschieben. Somit kann man auch ohne oder nur mit geringeren Wachstumsreglergaben einen frohwüchsigen, aber nicht überstreckten Bestand zum Vegetationsende erzielen.
Eine Beizung mit Lumiposa oder Buteo Start gegen Rapserflöhe ist nicht grundsätzlich notwendig, kann aber in gefährdeten Lagen eine Besserung bringen. Bei Starkbefall wird aber dennoch eine Spritzung notwendig sein. Deshalb schon nach der Aussaat Gelbschalen mit Gitter aufstellen, bzw. leicht in den Boden eingraben. Die Erdflöhe hüpfen zufällig in die Schale und werden nicht von der gelben Farbe angezogen.
Im Herbizidbereich gibt es keine grundlegenden Neuerungen. Die Anwendung von Clomazone-haltigen Mitteln ist aufgrund der zahlreichen Auflagen in unserem Gebiet nicht praktikabel. Neben der Anwendung von Belkar im Nachauflauf liegt die Hauptlast bei den Vorauflaufanwendungen beim Wirkstoff Metazachlor. Dieser kann eine Wirkung gegen Ackerfuchsschwanz bringen, sollte aber wegen Funden von Abbauprodukten im Grundwasser auf 500g/ha Wirkstoff begrenzt werden. 
Bei einigen Mitteln entstehen dadurch Wirkungslücken die durch Kombinationen mit anderen Mitteln (z.B. Tanaris, Quantum, Runway VA, Stomp Aqua) oder Spritzfolgen ausgeglichen werden kann. Möglich sind z.B. 2,5 l/ha Butisan Gold oder Kombi (evtl. Kombination mit Stomp Aqua, Runway VA oder Spritzfolge), 1,3 l/ha Fuego Top (+ 0,5 l/ha Tanaris). 
Bei Kombination von verschiedenen Mitteln unbedingt alle Auflagen und Anwendungsbestimmungen prüfen, z.B. max. 250 g/ha Quinmerac, vorgeschriebene Wasseraufwandmengen, Abdriftminderungsklassen, etc. Wie bei Bodenherbiziden üblich sollte die Anwendung auf feuchten Boden oder vor einem Regen erfolgen damit gute Wirkungsgrade erzielt werden. Spritzfenster (10m lang auf 2 Teilbreiten, aber mindestens 5m Breit) anlegen und markieren zur Erfolgskontrolle der Herbizidmaßnahmen auf den Bewirtschaftungseinheiten!

Durch die feuchte Witterung fühlen sich auch Schnecken sehr wohl auf den Flächen. Vorbeugend sollte auf eine gute Rückverfestigung geachtet werden, damit die Schnecken möglichst wenig Rückzugsmöglichkeiten haben. Wenn Keimlinge abgefressen werden ist ein Befall nur sehr schwer feststellbar, deshalb unbedingt ab der Aussaat mit Jutesäcken, Schneckenfolien oder Brettern den Befall kontrollieren. Hierzu an mindestens 2 Stellen je Bewirtschaftungseinheit die Falle auslegen und am besten morgens kontrollieren. Ab einer Schnecke je Kontrollstelle ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten und der Einsatz eines zugelassenen Schneckenkorns sinnvoll. Oft sind aber Randbehandlungen ausreichend. Beachten Sie die unterschiedlichen Aufwandmengen der Mittel. Achtung! Bei den meisten Mitteln gilt die Anwendungsbestimmung NT116.  Diese Mittel dürfen an Wegrändern oder an Landschaftselementen nicht mit den gängigen Schleuderstreuern ausgebracht werden. Damit kein Mittel über die Fläche hinausgelangt ist die Ausbringung nur mit einer Grenzstreueinrichtung oder gewissenhafter Ausbringung von Hand möglich.
Der eingesetzte Streuer zur Ausbringung von Schneckenkorn benötigt eine gültige Prüfplakette für Pflanzenschutzgeräte!
In den IPS-plus-Gebieten (Landschaftsschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete, etc.) muss die Kontrolle der Köderstellen dokumentiert werden. Dies kann entweder in der Schlagkartei oder auf den speziellen Maßnahmenblättern erfolgen. Maßnahmenblätter und Dokumentationsvorlage finden Sie unter: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E-445822100/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Integrierter%20Pflanzenschutz/Zus%C3%A4tzliche%20landesspezifische%20Vorgaben/Ma%C3%9Fnahmenbl%C3%A4tter%20Ackerbau_DL/Ackerbau%20landesspezifische%20Vorgaben%202023.pdf

Außerhalb der IPS-plus-Gebiete empfehlen wir ebenfalls die Durchführung der Maßnahmen.

Sonstiges:
Am kommenden Sonntag, 20.08.23 findet von 10 – 14 Uhr beim Festplatz in Rottenburg-Ergenzingen (Wolfenhauser Weg) ein Feldtag mit Maschinenvorführung eines Landtechnikhändlers aus Horb statt. Gezeigt werden verschiedene Maschinen vom Tiefenlockerer bis zur Direktsaat. 

Gez. Lohrer

 

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