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Warndienst 25 vom 01.09.2023

Warndienst 25 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 01.09.2023

 

Raps:

Es muss weiterhin auf Schnecken kontrolliert werden. Nach den Niederschlägen lässt die Lockwirkung des bereits gestreuten Schneckenkorns nach und ggf. muss eine weitere Maßnahme erfolgen.

Sobald der Raps aufläuft, sollten auch die Gelbschalen aufgestellt werden. Der Lochfraß des Erdflohs ist zwar nur in wenigen Jahren ertragsrelevant, stärker schädigend wirkt sich der Larvenfraß aus. Die Erdflöhe legen nach ihren Reifungsfraß Eier in den Boden ab, aus denen dann Larven schlüpfen, die sich ab ca. Mitte/Ende Oktober in den Blattstiel einbohren.

Auch über die Gelbschalen wird der Zuflug, des mittlerweile auch bei uns auftretenden schwarzen Kohltriebrüssler überwacht. Dieser fliegt je nach Herbstwitterung ab Mitte September aus Saumstrukturen ein und beginnt nach einem ca. 4-wöchigem temperaturabhängigen Reifungsfraß mit der Eiablage. 

Bekämpfungsrichtwerte:
Rapserdfloh

10% Lochfraß der Keim-/Laubblätter
Auflaufen bis 3 Blattstadium


50-75 Käfer pro Gelbschale in 3 Wochen
Bis mind. 6 Blattstadium
Schw. Kohltriebrüssler
10 Käfer pro Gelbschale
Mitte September-November


 

In den Schutzgebieten besteht die Pflicht zur Aufstellung von Gelbschalen und auch die Dokumentation der Bekämpfungsrichtwerte bei Insektizid- oder Schneckenkorneinsatz.

 

Gez. Nina Waldorf                             Telefon: 06281 / 5212 1604 oder 0151 64545220

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