Warndienst 25 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 01.09.2023
Raps:
Es muss weiterhin auf Schnecken kontrolliert werden. Nach den Niederschlägen lässt die Lockwirkung des bereits gestreuten Schneckenkorns nach und ggf. muss eine weitere Maßnahme erfolgen.
Sobald der Raps aufläuft, sollten auch die Gelbschalen aufgestellt werden. Der Lochfraß des Erdflohs ist zwar nur in wenigen Jahren ertragsrelevant, stärker schädigend wirkt sich der Larvenfraß aus. Die Erdflöhe legen nach ihren Reifungsfraß Eier in den Boden ab, aus denen dann Larven schlüpfen, die sich ab ca. Mitte/Ende Oktober in den Blattstiel einbohren.
Auch über die Gelbschalen wird der Zuflug, des mittlerweile auch bei uns auftretenden schwarzen Kohltriebrüssler überwacht. Dieser fliegt je nach Herbstwitterung ab Mitte September aus Saumstrukturen ein und beginnt nach einem ca. 4-wöchigem temperaturabhängigen Reifungsfraß mit der Eiablage.
Bekämpfungsrichtwerte: |
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Rapserdfloh | 10% Lochfraß der Keim-/Laubblätter |
Auflaufen bis 3 Blattstadium |
50-75 Käfer pro Gelbschale in 3 Wochen |
Bis mind. 6 Blattstadium | |
Schw. Kohltriebrüssler | 10 Käfer pro Gelbschale |
Mitte September-November |
In den Schutzgebieten besteht die Pflicht zur Aufstellung von Gelbschalen und auch die Dokumentation der Bekämpfungsrichtwerte bei Insektizid- oder Schneckenkorneinsatz.
Gez. Nina Waldorf Telefon: 06281 / 5212 1604 oder 0151 64545220