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Warndienst 29 vom 17.11.2023

Warndienst 29 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 17.11.2023

 

 Zulassung Glyphosat

Nachdem eine 2. Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten über die Wiederzulassung von Glyphosat wieder keine Einigung gebracht hat, hat die EU-Kommission eine erneute 10-jährige Zulassung beschlossen. Allerdings werden weitere Einschränkungen erwartet. In Deutschland ist Glyphosat laut Pflanzenschutzanwendungsverordnung eigentlich ab 1.1.2024 verboten. Da EU-Recht höher steht als nationales Recht, muss die Verordnung geändert werden. Welche Anwendungsbeschränkungen im nächsten Jahr gelten, bleibt also spannend.

 

Dokumentation Pflanzenschutz/Düngung

Derzeit führen wir unsere Fachrechtskontrollen durch. Hierbei ist auffällig, dass die geforderten Aufzeichnungen teilweise nicht vollständig sind. Nutzen Sie daher die Zeit, um die notwendigen Unterlagen zu prüfen.

Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Bei der Dokumentation Pflanzenschutz ist neben dem Datum der Maßnahme, Mittel, Aufwandmenge und Schlag/Kultur auch der Anwender aufzuschreiben. Die Aufzeichnungen zur Düngung muss Datum, Art und Menge des Düngers sowie die gedüngte Menge an N und P enthalten. Daneben muss bei organischer Düngung zusätzlich die Menge an verfügbarem Stickstoff aufgeführt werden. Oft wird vergessen, die Aufsummierung der Gesamtsumme des betrieblichen Düngebedarfs (N und P) zu erstellen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Auch unter www.duengung-bw.de  finden sie Merk-und Formblätter zur Unterstützung.

 

 

Termine:

·        Mittwoch, 22.11.2023       19:30 Uhr        Hugo-Geisert Saal, Buchen

Informationen rund um das Thema Präzionslandwirtschaft wollen wir Einblicke in das Thema satellitengesteuerte Düngung und Applikationskarten geben

 

·        Dienstag, 12.12.2023       19:30 Uhr        Hugo-Geisert Saal, Buchen

Da ab 2023 alle Betriebe ab 20 ha eine Stoffstrombilanz erstellen müssen, werden wir an diesem Abend Informationen und Hilfestellungen geben.

 

Eine Anmeldung ist für beide Termine nicht notwendig

 

 

 

Gez. Nina Waldorf                              Telefon: 06281 / 5212 1604 oder 0151 64545220

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