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Warndienst 10 vom 05.04.2024

 

Warndienst 10 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 05.04.2024

 

 

 

Wintergetreide:

Die Zeitfenster sind und bleiben knapp. Bei anstehenden Wachstumsreglermaßnahmen sollten die derzeit geringen Wachsschichten beachtet werden. V.a. in Kombination mit Fungiziden und bei hoher UV-Strahlungen sind Blattverbrennungen möglich. Schieben Sie die Maßnahme besser auf den Nachmittag, wenn die Blätter trocken sind. 

Die Entwicklung der Wintergerste ist überwiegend zwischen EC 31-32. Falls Einkürzungs-Maßnahmen geplant sind, sind jetzt gute Zeitpunkte. V.a. in Wintergerste, die nach Sommergerste steht, sind teilweise Blattkrankheiten in nenneswertem Umfang zu finden. Bei Bedarf kann die Zumischung eines Fungizides sinnvoll sein. In vielen Fällen wird aufgrund des Preises ein generisches Prothioconazol-Produkt mit mind. 70% der Aufwandmenge zum Einsatz kommen. Prothioconazol ist einer Vielzahl von Produkten enthalten, Bedenken sie daher bei ihrer Planung in der Abschlussmaßnahme einen anderen Wirkstoff einzusetzen, um die Resistenzentwicklung zu verlangsamen. Alternativ wären auch 1,0 l Balaya oder eine Mischung aus Kayak + Tebuconazol möglich. 

Winterweizen variiert stärker in der Entwicklung. Es sind Bestände zwischen Bestockungsende bis zu EC 32 zu finden. Auch hier könnten Wachstumsregler-Maßnahmen angegangen werden. Pauschale Fungizidzumischungen sind wenig sinnvoll. Hinweise zum Halmbruch-Risiko finden sie im letzten Warndienst, Gelbrost spielt bei uns weiterhin bisher noch keine Rolle muss aber im Auge behalten werden und Septoria-Behandlungen sind erst ab frühestens EC 32 wirtschaftlich sinnvoll. Kontrollieren Sie ihre Bestände.

Fordern Sie im Zweifelsfall Beratung an. 

 

 

Winterraps:

Je nach Lage und Sorte blühen die Bestände mit mehr als 10%. In den späteren Lagen ist dagegen kaum eine Blüte zu sehen, allerdings werden diese Bestände mit den gemeldeten Temperaturen aufholen. Da der Befall mit Rapsglanzkäfern bisher sehr verhalten war und dieser ab ca. 10% Blüte keinen Schaden mehr macht, wird wahrscheinlich kein Handlungsbedarf einer Bekämpfung bestehen. Nur in sehr späten Beständen sollten heute/morgen nochmals Kontrollen stattfinden. Auch der Kohlschotenrüssler war bislang kaum vorhanden.

Mit Blühbeginn stellt sich auch die Frage einer Blütenbehandlung. Die Gefahr von Sklerotinia-Infektionen steigt mit dem Rapsanteil in der Fruchtfolge, ebenso förderlich für die Keimung der Sklerotien im Boden sind die feuchten Bodenbedingungen. Daher ist auf den meisten Standorten eine Absicherung anzuraten, nur auf Standorten mit sehr weiter Rapsfruchtfolge ist die Infektionsgefahr geringer. Wir empfehlen eine vorgezogene Blütenbehandlung. Zwar werden etwas geringere Wirkungsgrade als zu Vollblüte erreicht, aber die Rückstandsproblematik im Honig ist viel geringer und die Durchfahrtverluste sind deutlich gesenkt. Die Behandlung sollte mit hoher Wasseraufwandmenge – auch ohne Insektizidzusätze – abends nach dem täglichen Bienenflug durchgeführt werden. 

Das Produkt Cantus Gold verliert die Zulassung und muss diese Saison aufgebraucht werden. Im wirkungsähnlichen Nachfolgeprodukt Cantus Ultra ist nur der Strobilurin-Partner ausgetauscht worden, alternativ sind die Mittel Propulse oder Treso möglich.  

 

 

Zuckerrübe:

Achten Sie bei den jetzt auflaufenden Zuckerrüben auf Schneckenbefall. In Schutzgebieten darf nur nach Dokumentation des Bekämpfungsrichtwerden eine Maßnahme erfolgen.

Bei Befahrbarkeit sollte ein rechtzeitiger NAK-Einsatz erfolgen. 

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