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Weinbauinfo Kaiserstuhl-Nr. 05-2024

Weinbauinfo Nr. 05-2024 vom 24.04.2024

 

Agenda:      - 2. Pflanzenschutztermin

                    - Ausbrecharbeiten

          

Vegetationsstand und Witterung

Der Zustrom von feuchtkalter, teils labiler Polarluft von Norden her brachte uns in den letzten 10 Tagen eine extreme Abkühlung mit Tagesdurchschnittstemperaturen zwischen 5° bis 7°C und in den vergangenen zwei Nächten Tiefsttemperaturen um 0°C bis -0,3°C. Seit 15.04. sind insgesamt ca. 40-45 mm Niederschlag gefallen. Bis zum heutigen Tag können wir von großem Glück sprechen, dass wir von Frostschäden weitestgehend verschont sind. Andere Regionen in Baden-Württemberg bzw. andere Anbaugebiete haben teils enorme wirtschaftliche Frostschäden.

Die Reben haben Ihr Wachstum eingestellt. Die gelblichen Blätter zeigen Stoffwechselstress, der sich bei wärmerem, sonnigem Wetter über das Wochenende etwas bessern sollte. Nach wie vor sind zwischen 3-6 Blätter zu beobachten. Die Gescheinsansätze sind deutlich sichtbar.

Mit der zu erwartenden Wetterbesserung können die Pflegearbeiten in den Reben wiederaufgenommen werden. Neben dem Pflanzenschutz kann mit dem Ausbrechen begonnen werden. In einigen Anlagen steht noch die erste Unterstockbearbeitung und der erste Mulchgang an. Daneben ist das Nachpflanzen in den Ertragsanlagen und das Erstellen der Neuanlagen zu tätigen.

Die Wettervorhersage meldet ab Freitag und für das Wochenende wärmere Temperaturen und trocken. Ab Sonntagnacht sind Schauer möglich. Witterungsbedingt gutes Spritzfenster am Freitag und Samstag, Einschränkungen ergeben sich in der Vorhersage betreffen höherem Windaufkommen.

 


Tierische Schädlinge

Traubenwickler

Der Flug der beiden Traubenwicklerarten hat auf sehr geringem Niveau begonnen.

Bitte kontrollieren sie ab jetzt mindestens einmal pro Woche ihre Kontrollfallen und tragen Sie die Ergebnisse an den Aushanglisten in den jeweiligen Gemarkungen ein.

Pocken- und Kräuselmilbe

Durch das Stocken der Vegetation werden zunehmend Populationen der Pockenmilbe an befallenen Blättern sichtbar. Gerade das zögerliche Wachstum begünstigt die Stärke des Schadbildes. Teilweise wird auch Kräuselmilbenbefall an jüngeren Rebanlagen, mit geringem Raubmilbenbesatz gemeldet. Um Raubmilben anzusiedeln empfiehlt es sich Ausbrechlaub von älteren Anlagen (evtl. vorher Raubmilben mit der Lupe auf den Blättern suchen) in diese Junganlagen einzubringen. Zur Bekämpfung ist Netzschwefel (Thiovit Jet 3,6 Kg/ha) zugelassen.

Engerlingsfraß an Pfropfreben

Zur Verhinderung von Fraßschäden durch Engerlinge wurde über den Badischen Weinbauverband eine Ausnahmegenehmigung nach § 22 PFLSCHG. für das Pralinieren der Pfropfreben vor dem Pflanzen beantragt, die mittlerweile genehmigt ist. Der Einsatz der Pralinage (Tonerde + Coragen) ist nur den Betrieben ermöglicht, die sich diesbezüglich beim Verband gemeldet haben, bzw. sich in die verschickte Excel-Datei eintragen.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur vorbeugenden Verhinderung von Engerlingsfraß an Propfreben in Neuanlagen ist die Einsaat einer Ablenkungsfütterung in jeder zweiten Gasse in Form einer Begrünungseinsaat. Empfohlen werden die Einsaat einer Wolff-Mischung oder alternativ ohne Luzerne und mit weniger Klee SemoPur 7,4 für trockene Standorte. Eine weitere Möglichkeit die Engerlinge biologisch zu bekämpfen ist das Einarbeiten von Beauveriapilz. Dies ist erst nach Abtrocknung der Böden zu empfehlen.

Die Stadt Vogtsburg hat für die Einsaaten als auch für den Beuaveriapilz eine Kostenübernahmezusage vom Land Baden-Württemberg und fördert damit diese Maßnahmen. Die Bestellungen hierfür sind beim Raiffeisenmarkt Oberrotweil möglich.

 

Pilzkrankheiten

Peronospora und Oidium

Die starke Abkühlung der Böden und die niedrige Tagesdurchschnittstemperatur haben möglich Bodeninfektionen bisher großflächig verhindert. Mit den angekündigten, wärmeren Temperaturen, kann sich in Verbindung mit stärkeren Niederschlagsereignissen das Infektionsrisiko durch die Peronospora schnell erhöhen. Dies bezüglich wird eine Belagserneuerung vor dem Wochenende empfohlen.

Zum Einsatz kommt ein Kontaktfungizid wie z.B. Delan WG 0,2 Kg/ha oder Folpan 80 WDG 0,4 Kg/ha oder Folpan 500 SC 0,6 L/ha oder Restmengen von Polyram WG 0,8 Kg/ha. Bitte beachten Sie die SF-Auflagen SF278-2WE von Polyram und die damit verbundenen Vorschriften beim Arbeiten in den Reben. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung im Weinbau auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist.

Oidium

Empfohlen wurde im letzten Weinbauinfo eine erste Belagsspritzung insbesondere in Befallsanlagen und bei gefährdeten Sorten. In noch nicht behandelten Anlagen sollten die erste Belagsspritzung mit Netzschwefel bis zum 5 Blattstadium, also umgehend, erfolgen. Nutzen Sie mögliche Spritzfenster und etwas wärmere Tagestemperaturen.

Zum Einsatz kommen Netzschwefel wie z.B. Stulln 5,0 Kg/ha oder Kumulus WG 3,6 Kg/ha oder Microthiol 6,0 Kg/ha.

Blattdünger

Die aktuell starken Temperaturschwankungen sind Stress für den Stoffwechsel der Reben. Aufhellungen und Gelbfärbungen sind erste Anzeichen von Schlechtwetterchlorose.

Der Einsatz von stickstoffhaltigem Blattdünger wie Aminosol oder Aminofert N 1-2 L/ha in, alternativ Harnstoff 0,5 Kg je 100 L Brühe ist zu überlegen. Bei bekannten Rebsorten und bekannten Chlorosebefallsanlagen kann die Zugabe eines eisenchelathaltigen Blattdüngers zur Spritzbrühe Sinn machen.

Um Wild zu vergrämen und Wildschäden vorzubeugen sollte Aminosol/Aminofert 2 Tage vor der Behandlung 1:1 mit Wasser verdünnt und stehen gelassen werden (Geruch!)

 

Allgemeine Hinweise:

§  Der Wasseraufwand beträgt 400L/ha im Spritzverfahren bzw. 200-250 L/ha im Sprühverfahren. 

§  Die angegebenen Mittelmengen bezogen auf den aktuellen Entwicklungszustand der Reben ist Basis x 1,5. 

§  Für alle Pflanzenschutzmittelangaben gilt: ohne Gewähr!

§  Bitte benutzen Sie antidriftmindernde Applikationstechnik (Injektordüsen) und achten sie auf eine zielgenaue Einstellung der Spritze. In Schutzgebieten zwingend vorgeschrieben (IPS +)

§  Beim Sprühen sollte eine reduzierte Gebläsedrehzahl gewählt und Abdrift verhindert werden. 

§  Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsvorschriften in dem Beipackzettel der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Insbesondere die Vorschriften zum Gesundheits- und Anwenderschutz. 

§  Wenden Sie nur entsprechend der Indikation zugelassene Pflanzenschutzmittel an.

 

Düngung

Bei der Bemessung der Höhe der Stickstoffdüngung ist die Gesamtheit des Systems wie:

§  Angestrebte Ertragshöhe

§  Wuchsleistung (Anzahl Gipfeltermine, Dicke der Fruchtruten, Holzertrag nach dem Rebschnitt)

§  +/- Bodenbearbeitung

§  Zufuhr von organischer Masse aktuell und den letzten beiden Vegetationsjahren

§  Wasserverfügbarkeit/Trockenstandort

§  Humusgehalt

§  Mögliche Schädigung durch Frost

zu beurteilen.

Hieraus ergeben sich anzupeilende Stickstoffgaben zwischen 20-50 Kg Rein-N/ha. Damit bewegt man sich unterhalb der Grenze „wesentlichen Nährstoffmengen“ (weniger als 50 Kg N/ha/Jahr und weniger als 30 Kg Phosphat ha/Jahr) laut Dünge-VO. Damit ist keine „Nährstoffbedarfsermittlung“ im Vorfeld der Düngung und keine Dokumentation erforderlich. Dies gilt auch in den sogenannten Nitrat- bzw. Roten Gebieten.

Die Stickstoffdüngung sollte zum Austrieb bis zum 3-Blattstadium erfolgen.

 

 

Quelle Tabelle: Bsp. Stickstoffdünger Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz 04-2024

Aufgrund der Frostgefahr sollte mit der Stickstoffdüngung betreffend der Spätfrostgefahr gewartet werden.

 

Kulturarbeiten

Das Ausbrechen der Bodentriebe auch als protektive Maßnahme gegen Peronospora (Leitereffekt Bodeninfektionen) steht aktuell auf dem Arbeitsplan. Neben den mechanischen Möglichkeiten von Hand und mittels Stammputzer, können die Bodentriebe chemisch, mittels Shark oder Quickdown (herbizide Abbrenner) abgespritzt werden. Bitte beachten Sie die Sortenvorgaben bei Shark: Silvaner, Chardonnay, Schwarzriesling und allen Burgundersorten. Bei Quickdown plus Toil die Sorten Riesling und Dornfelder. Beloukha (Pelargonsäure) hat keine Sortenbegrenzung. Bitte achten sie bei der Anwendung auf abdriftmindernde Arbeitsweise, Einsatz von Spritzschim und Injektordüsen. Diese Abbrenner sind bei der Anwendung sehr Driftempfindlich und können bei den eigenen und benachbarten Reben Schäden an den Blättern, Trieben, letztendlich einen toxischen Schock auslösen. Der Einsatz wird nur bei windstillen Verhältnissen empffohlen.Der ideale Einsatzzeitpunkt ist bei einer Trieblänge von 10-15 cm.

Auch die Ausbrecharbeiten am Kopf, Einstellen der Triebanzahl und Förderung des Fruchtholzes für den nächstjährigen Anschnitt, sowie das Entfernen von Doppel- und Kümmertrieben an den Bogreben, bzw. das Einstellen einer optimalen Triebzahl für eine luftige Laubwand bestimmen die manuellen Stockarbeiten.

In Naturschutzgebieten muss bei einem Einsatz der genannten Produkte beispielsweise eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.

 

Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung

Eine Überbeantragung, der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 15.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden. Nach dem 15.05. müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden.

Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.

Standraum    = Gassenbreite x Stockabstand

Pflanzfläche  = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl

Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren!

Wir bitten um Beachtung!!!

 

Agrarbüro

Denken Sie an die Vorbereitung des Gemeinsamen Antrags in FIONA bis zum spätesten Abgabetermin 15.05.2024. Bei Fragen hilft Ihnen die Hotline unter 0761-2187 5895 bzw. Ihre zuständige Sachbearbeiterin weiter. Die Sachbearbeitung ist nach Gemeinden zugeteilt.

Ab diesem Jahr müssen die Rebenrechnungen als Verwendungsnachweis der Neupflanzung im Rahmen der Umstrukturierungsförderung auch elektronisch über FIONA eingereicht werden. Hierzu bietet FIONA im Navigationsbaum (links im Bildschirm) den Rider „Nachweise einreichen“. Dort können Sie z.B. eingescannte Rechnungen oder gespeicherte Fotos der Rechnung hochladen und einreichen. 

Für Rebenpflanzungen ist die elektronische Einreichung mittels FIONA bis zum 15.07. möglich. Der FIONA-Antrag kann hierzu auch nach dem 15.05. nochmals geöffnet werden. Nach dem hochladen der Rebenrechnung müssen Sie bitte den Antrag nochmal einreichen. Erst dann ist die Rechnung im System aktiv!!!

 

Tobias Burtsche

Weinbauberatung Kaiserstuhl

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