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Weinbauinfo Tuniberg Nr. 5

Allgemeiner Entwicklungsstand

Knapp vorbei ist auch vorbei – Gott sei Dank! Der Wochenanfang brachte in vielen Weinbauregionen Europas einen schweren Start in die sehr frühe Vegetation. Starke Spätfröste führten zu hohen Schadensquoten. Nach den vorliegenden Informationen sind alle Frostursachen zu finden: Windfrost, Verdunstungsfrost, Strahlungsfrost. Baden ist in allen Bereichen nördlich von Lahr betroffen und manchmal stand die Kaltluft so hoch, dass klassische Massnahmen wie Frostruten oder die sehr hohen Augenzahlen in Minimalschnittanlagen keinen Schutz boten und völlig erfroren. Es ist wohl wahr: man fährt über den Berg und demütig und dankbar betrachtet man die grünen Bestände. In Südbaden sind nur vereinzelt leichte Symptome zu finden. Leichte Bedeckung und teilweise Nebel verhinderten das endgültige Absinken der Temperaturen in gefährliche Bereiche. Einzig in Erzingen kam es durch ein ungewöhnliches Zusammentreffen von Einflüssen zu höheren Schäden. Lokale Graupelschauer haben leichte Beschädigungen, zu sehen z.B. am Trieb als braun - schwarze Dellen vorwiegend auf der Windseite, hinterlassen. Auf das Wochenende lassen wir die kalte Phase hinter uns, die Temperaturen sollen in die kommende Woche auf um die 20° C oder noch höher steigen. Damit werden die Reben die gelbliche Farbe verlieren und wieder zuwachsen, nachdem nun fast eine Woche kaum Wachstum zu sehen war. Mehr als eine Woche des hohen Vorsprunges in der Vegetation ging aber nicht verloren. In den guten Lagen stehen wir in grossen Teilen bei Fünf- bis Sechsblattstadium. Zum Wochenanfang bis zum 1. Mai sind Niederschläge angesagt, die in der Tendenz von Tag zu Tag zurückgenommen werden, danach soll es die restliche Woche trocken werden.

 

Zu den tierischen Schädlingen

Die Kontrolle der Fallen zur Überwachung der Pheromonverfahren im Beratungsgebiet ist durchzuführen, wie gewohnt montags, mittwochs, freitags. Weitere bisher erwähnenswerte Auffälligkeiten sind nicht beobachtet oder gemeldet, auf das Wild wurde hingewiesen.

 

Zu den Pilzkrankheiten 

Wie immer nach sehr warmen Phasen schieben die Reben im Wachstum noch nach. So ist trotz des kalten Wetters noch ein kleiner Zuwachs zu verzeichnen. Für die Pilzkrankheiten war das zurückliegende kalte Wetter in keiner Weise förderlich und es waren Infektionsbedingungen nicht vorhanden. Mit der angesagten Erwärmung ändert sich die Lage. Für Anfang kommender Woche sind Niederschläge angesagt, aber die Menge und Intensität für Primärinfektionen der Peronospora wird stark zurückgenommen. Lediglich die Entwicklung von Oidium hat normale bis gute Rahmenbedingungen. Die Niederschläge werden als Schauer oder mögliche Gewitter angegeben Auf das Wochenende ist stabiles gutes Wetter angelkündigt, was gute Bedingungen für den Pflanzenschutz bietet. Wer etwas mehr wagt, kann es über das Wochenende ziehen, besonders, wenn die Niederschläge noch mehr zurückgenommen werden, der strategische Zugewinn ist aber gering. Für den Bodenseeraum, in welchem keine Niederschläge angesagt werden, dürfte dies kein Problem sein und es ist eine Oidium orientierte Behandlung zum Drei – bis Vierblattstadium. Zum Einsatz kommen: 3,6 kg / ha Netzschwefel, bzw. mit den Mittel spezifischen ausgewiesenen Aufwandmengen. Gegen Peronospora Kontaktmittel wie z.B. Delan WG mit 0,3 kg / ha oder 0,6 kg / ha Folpan 80 WDG Mittelaufwand. Da Polyram WG vom Markt genommen werden wird, sind noch vorhandene Bestände aufzubrauchen, Aufwandmenge 1,2 kg / ha. Im Bodenseeraum wären es Delan WG mit 0,3 kg / ha oder Folpan 80 WDG 0,4 kg / ha Mittelaufwand, bei Polyram 0,6 kg / ha sowie die genannte Menge an Schwefel. 

Für einen effektiven Einsatz von Phosphonaten ist die Blattfläche noch zu gering. Die Frühjahre der letzten Jahre zeigen oft sehr windige Verhältnisse, was beim Pflanzenschutz zu berücksichtigen ist. Nur eine gute Belagsbildung garantiert eine zuverlässige Wirkung der Mittel. 

Bitte beachten Sie die Hinweise und Anwendungsvorschriften in den Gebrauchsanleitungen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Nutzen Sie möglichst Abdrift mindernde Applikationstechnik und achten Sie auf eine zielgenaue Einstellung der Geräte.

 

Weinbauliche Hinweise 

Noch ausstehende mineralische Stickstoffdüngung kann nun zügig umgesetzt werden. Empfohlen werden im Regelfall 30 – 50 kg Reinstickstoff / ha, was max. 2,2 kg / ar Schwefelsaures Ammoniak, bzw. Stickstoffmagnesia oder max. 1,8 kg / ar KAS bedeuten. Idealerweise wird die Magnesiumdüngung mit Stickstoff kombiniert, da Magnesium ebenfalls sehr mobil ist. Eine intensivere Bodenbearbeitung z.B. zur Saatbeetbereitung kann mit mehr wie 20 kg / ha Stickstoff aus Mineralisierung eingerechnet werden, schonende leichte Bodenbearbeitung mit weniger.  Die Ausbrecharbeiten können nun wieder ebenfalls weitergeführt werden. Am Stammkopf sollten besonders Triebe ohne Gescheine und schwach wachsende Triebe entfernt werden. Die Ausbildung von gutem Zielholz für das nächste Jahr soll gefördert werden. Triebe unterhalb des Stammkopfes sollten entfernt werden, zu hoch ist das Risiko, dass darauf im kommenden Winter angeschnitten wird und dies den Kopfaufbau gefährdet. Das Ausbrechlaub kann nach Kontrolle auf Besatz für die Ansiedlung von Raubmilben in den Junganlagen verwendet werden. Die Ausbringung muss rasch erfolgen, auf lahm werdendem Ausbrechlaub wandern die Milben ab. Für das Ausbrechen der basalen Stammtriebe gibt es neben der mechanischen Arbeit chemische Lösungen, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind. Vollständige Benetzung auf grüne, saftige Triebe ist Pflicht, da ansonsten überlebende Teile weiterwachsen und mühsam mit der Schere entfernt werden müssen. Die Mittel sind Abbrenner, die kleinste Abdrift ist zu sehen, deren Verwendung nur mit Abdrift mindernden Düsen und Spritzschirm erlaubt. Die Triebe dürfen nicht grösser als 15 cm sein, da die Triebbasis beginnt sich zu verholzen. Für die Wasserschutzgebiete gibt es dieses Jahr keine davon abweichenden Regelungen.




Sonstige Hinweise 

Die Sammelaktion PAMIRA startet ab dem 16.05.2024. Sammelstellen und Termine für PAMIRA 2024 finden Sie unter www.pamira.de

Auf den Offenburger Weinbautagen wurde eine Verlängerung der Gültigkeit der Pflanzrechte angekündigt. Vom Ministerium für Landwirtschaft Stuttgart kam am 23.04. nun folgende Mitteilung:

Im Rahmen der Änderung des Weingesetzes durch Artikel 1 des Elften Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 24. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 289) wurde in § 7d des Weingesetzes die Gültigkeitsdauer von bestimmten Pflanzgenehmigungen geändert. Bei diesen Verfahren kann ein Antrag zur Wiederbepflanzung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 des Weingesetzes bis zum Ende des zweiten auf das Jahr der Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahres gestellt werden. Mit erteilter Genehmigung beginnt im Anschluss nach § 7d Absatz 1b des Weingesetzes mit Verweis auf Artikel 62 Absatz 3 Unterabsatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 die sechsjährige Gültigkeitsdauer. Damit besteht außerhalb des vereinfachten Verfahrens die Möglichkeit, sofern der erforderliche Antrag zum spätest möglichen Zeitpunkt gestellt wurde, eine Wiederbepflanzung auf derselben Parzelle innerhalb von etwas mehr als acht Jahren vorzunehmen, was einer Verlängerung der Pflanzgenehmigung auf derselben Fläche bedeutet.

Beachten Sie alle Änderungen, die über FIONA für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen eingepflegt werden müssen. Wichtig ist, dass bei Pflanzschlägen aus mehreren Grundstücken jedes Flurstück einzeln berechnet und korrigiert werden muss. Die Sanktionsschwelle wurde von 20% Abweichung auf 30% heraufgesetzt, was viele Beanstandungen verhindert, aber bei kleinen Flurstücken ist die Schwelle der Beanstandung schnell erreicht. Nach der Pflanzung sollte die Pfropfrebenrechnung umgehend beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht werden, um eine zügige Weiterbearbeitung in der Verwaltung zu unterstützen. Ab diesem Jahr müssen die Rechnungen elektronisch eingereicht werden.

 

Sofern nicht anderst erforderlich, erfolgt das nächste Weinbauinfo am 07.05.2024. 

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