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Forschungsreport
Erfassung, Sicherung und Nutzung von Genressourcen einheimischer Nebenbaumarten einschließlich seltener Baumarten als Teil der Erhaltung von Biodiversität in Waldökosystemen

Förderkennzeichen: MLR 55-2000.0188 E

Thomas Weich und Albrecht Franke
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) - Abteilung Botanik und Standortskunde - D-79007 Freiburg/Br.
November 2001

Problemstellung:

Nebenbaumarten spielen im naturnahen Waldbau eine wesentliche Rolle. Sie tragen auf der Ebene der Arten zur Biodiversität und damit zur Stabilität von Waldökosystemen bei. Vielfach müssen diese Arten jedoch künstlich in die Kulturen eingebracht werden. Damit stellt sich die Frage nach den richtigen Herkünften. Da der Vertrieb von Vermehrungsgut der meisten Nebenbaumarten bislang keinen gesetzlichen Regelungen unterlag, wurden häufig ungeeignete Herkünfte im Wald gepflanzt. Die genetischen Ressourcen dieser Arten müssen als gefährdet angesehen werden.

Die EU-Richtlinie 1999/105/EG vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut ist gemäß Artikel 28 bis zum 01. Januar 2003 in deutsches Recht umzusetzen. D.h., dass das bisherige Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut (FSaatG) von 1979 durch das Gesetz über forstliches Vermehrungsgut (FoVg) abgelöst wird. Als eine wesentliche Neuerung wird das FoVg neun weitere heimische Nebenbaumarten ( neue Baumarten ) umfassen, für die entsprechende Bestände zur Gewinnung von ausgewähltem Vermehrungsgut (Saatguterntebestände) auszuwählen und in den Erntezulassungsregistern der Länder zu führen sind. Der Vertrieb von Vermehrungsgut, das in diesen Beständen gewonnen wird, unterliegt dann den gleichen Regeln (einschl. der amtlichen Kontrolle) wie die Baumarten des bisherigen FSaatG.

Ziel:

Ziel des Projektes war es, im Rahmen der Erhaltung und Förderung der Biodiversität von Waldökosystemen (1) Genressourcen autochthoner Nebenbaumarten (Bestände und Einzelbäume) zu erfassen, (2) Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen einzuleiten sowie (3) die praktischen Voraussetzungen für ihre nachhaltige Nutzung zu schaffen (Vorbereitung der Zulassung von Saatguterntebeständen, Aufbau von Samenplantagen). Der Schwerpunkt sollte dabei auf den neuen Baumarten Acer platanoides, Alnus incana, Betula pendula, Betula pubescens, Carpinus betulus, Castanea sativa, Prunus avium, Robinia pseudoacacia und Tilia platyphyllos liegen . Ergänzend kamen einige seltene Baumarten (z.B. Sorbus -Arten) hinzu, die mit einer Ausnahme, nicht von den neuen gesetzlichen Bestimmungen erfasst werden.

Die Evaluierung umfasste neben der Auswahl von Trägern genetischer Information vor dem Hintergrund ihrer Erhaltungswürdigkeit und Erhaltungsbedürftigkeit deren Beschreibung, die Erfassung bisheriger Kenntnisse und Erfahrungen, eine Bewertung sowie die Einleitung von in situ und ex situ -Generhaltungsmaßnahmen.

Untersuchungsmethoden:

Grundlage für die Erhebung der Vorkommen von Nebenbaumarten in Baden-Württemberg war eine im Spätsommer 1999 durchgeführte Abfrage in der Forsteinrichtungsdatenbank bei der Zentralstelle für Datenverarbeitung der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg (ZSLFV), der sich eine Vorbegutachtung durch die Forstämter anschloss. Weitere Hinweise auf prüfungswürdige Vorkommen konnten aus der Waldbiotopkartierung sowie vom örtlichen Forstpersonal gewonnen werden. Die forstbezirksweise Evaluierung der Vorkommen durch die FVA begann im Sommer 2000 und endete (vorläufig) im Spätwinter 2001.

Da im vorgegebenen Zeitrahmen eine vollständige Bereisung aller Forstbezirke mit potenziell beerntbaren Nebenbaumarten-vorkommen nicht möglich war, gleichzeitig aber ein landesweiter Überblick gewonnen werden sollte, erfolgte zunächst für jedes Wuchsgebiet die Auswahl von mindestens einem zu evaluierenden Forstbezirk. Für die vielversprechenderen Vorkommen schloss sich eine exakte Aufnahme an.

Soweit Vorkommen nur aus einem oder wenigen phänotypisch guten Einzelbäumen bestanden, erfolgte eine Plusbaum-Aus-wahl mit dem Ziel der Verklonung über Pfropfung oder Absteckung zum Aufbau von Klonsammlungen bzw. von künftigen Samenplantagen.

Ergebnisse:

Die durchgeführte Evaluierung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Von insgesamt 7684 Datensätzen der Forsteinrichtung konnten bis Projektende 3062 Hinweise eingehend überprüft werden. Das entspricht 40 % der als potenziell geeignet gemeldeten Bestände bzw. knapp 50 % der zu evaluiernden Landesfläche..

Für einige Nebenbaumarten bietet sich die Anlage von Klon-Samenplantagen an. Insofern wurden in allen evaluierten Beständen Plusbäume gesondert erfasst und zu einem Teil (131 Plusbäumen in 15 Forstbezirken) zwischen November 2000 und März 2001 für den Aufbau von Samenplantagen in der FVA in Freiburg abgepfropft.

Im Rahmen der Evaluierung konnten letztendlich weniger Bestände gefunden werden, die den Auswahlkriterien genügten, als aufgrund der Forsteinrichtungsdaten erwartet worden waren. Gründe hierfür sind:

Nebenbaumarten sind in vielen Beständen nur mit wenigen Individuen beigemischt. Erst wenn mindestens 20 Individuen in einem Bestand vorhanden sind, die eine potenzielle Bestäubungseinheit bilden und von denen mindestens 10 Bäume auch tatsächlich beerntet werden (technisch beerntbar sind), kann eine Saatgutbeerntungseinheit ausgewiesen und zugelassen werden.

Nebenbaumarten werden häufig als dienende Baumarten im Mischbestand angesehen und werden daher nur wenig oder gar nicht waldbaulich gepflegt und begünstigt. Z.T. stellen sie auch Relikte alter Nutzungsformen dar. Phänotypisch sehr gute, qualitativ gepflegte und vitale Vorkommen sind insofern selten.

Nahe verwandte Nebenbaumarten wie z.B. Winter- und Sommerlinde oder Moor- und Hängebirke treten häufig gemeinsam auf. Der Ausweisung von artreinen Vorkommen sind bei diesen Arten daher enge Grenzen gesetzt. Erschwert wird die Situation durch die natürliche Kreuzbarkeit einiger Arten.

Konsequenzen für die Praxis:

Als Konsequenz aus den Evaluierungsarbeiten ergibt sich, dass auf Landesebene vermutlich nur eine geringe Anzahl von Saatguterntebeständen (<80) für die neuen Baumarten ausgewiesen und zugelassen werden können. Um jedoch genetisch vielfältiges, herkunftsgesichertes qualitativ hochwertiges Vermehrungsgut dieser Nebenbaumarten in ausreichender Menge und Qualität den Forstbetrieben im Land zur Verfügung stellen zu können, sollten daher mittelfristig für jedes Herkunftsgebiet mindestens eine Plusbaumsamenplantage aufgebaut und bewirtschaftet werden. Neben Saatgut kann in diesen Samenplantagen ggf. darüber hinaus auch vegetatives Material (Steckhölzer, Pfropfreiser, Knospen etc.) als Ausgangsmaterial für in vitro -Vermehrungsverfahren gewonnen werden.

Mit der Auswahl und vegetativen Vermehrung (Abpfropfung) von Plusbäumen wurde im Rahmen des Projektes erfolgversprechend begonnen. Die erforderlichen Maßnahmen sollten intensiv fortgesetzt und konsequent zuende geführt werden.

Neben der Erhaltung genetischer Vielfalt sollte stets auch deren Nutzung im Rahmen einer ökologisch verträglichen Forstwirtschaft gesehen werden. Die nachhaltige Produktion hochwertiger Hölzer, die eine langfristige, hohe Wertschöpfung erwarten lassen, rechtfertigt neben den positiven ökologischen Aspekten der Nebenbaumartenförderung, den vergleichsweise hohen Aufwand für die Bereitstellung herkunftsgesicherten Vermehrungsgutes.

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